Das Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023, in Kraft getreten am 18. November 2023, ist ein umfassendes Gesetz zur Förderung der Energieeffizienz in Deutschland. Es setzt die EU-Richtlinie 2012/27/EU um und zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Klimawandel zu bekämpfen.

 

Das Gesetz deckt eine breite Palette von Maßnahmen und Vorschriften ab:

Energieeffizienzziele

Das Hauptziel ist es, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis 2030 um 26,5% im Vergleich zu 2008 zu senken und den Primärenergieverbrauch um 39,3%. Nach 2030 strebt die Bundesregierung eine weitere Senkung des Endenergieverbrauchs um 45% bis 2045 an.


Endenergieeinsparverpflichtungen

Der Bund muss jährlich mindestens 45 Terawattstunden Endenergie einsparen, und die Länder müssen jährlich mindestens 3 Terawattstunden einsparen, mit spezifischen Zielen für jeden Sektor.


Energie- und Umweltmanagementsysteme für Unternehmen

Große Unternehmen sind verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.


Energieeffizienz in Rechenzentren

Rechenzentren müssen bestimmte Effizienzstandards erfüllen, einschließlich der Anforderung, ab 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,5 zu erreichen und ab 2030 von kleiner oder gleich 1,3. Neue Rechenzentren müssen ab 2026 eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,2 und einen bestimmten Anteil an wiederverwendeter Energie aufweisen.


Abwärmenutzung

Unternehmen sind verpflichtet, Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden. Es gibt auch eine Plattform für Abwärme, auf der Unternehmen Informationen über ihre Abwärme bereitstellen müssen.


Klimaneutrale Unternehmen

Das Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, Ausnahmen und Befreiungen von den Pflichten für klimaneutrale Unternehmen festzulegen.


Bußgeldvorschriften

Bei Verstößen gegen bestimmte Anforderungen des Gesetzes, wie das Nicht-Einrichten von Energie- oder Umweltmanagementsystemen oder das Nicht-Erstellen von Umsetzungsplänen, können Bußgelder verhängt werden.


Berichtspflichten

Die Bundesregierung ist verpflichtet, regelmäßig über die Wirkung des Gesetzes zu berichten.


Bei der Herausforderung, die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zu erfüllen, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Unser Angebot umfasst eine Reihe von Dienstleistungen und Lösungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Ihr Unternehmen effizient und effektiv auf die Einhaltung des Gesetzes vorzubereiten.

 

Nutzen Sie in einem ersten Schritt unsere webbasierte Entscheidungshilfe, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Energieauditpflicht fällt oder gar zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems verpflichtet ist: